Flensburg, 16. April 2025. Der 20. Juni 2025 bringt in genehmigungsrechtlicher Sicht für Hersteller von Fahrzeugteilen eine erhebliche Veränderung. Die bisherigen Teilegutachten dürfen durch die Technischen Dienste nicht mehr ausgestellt werden. Betroffene Hersteller können stattdessen eine nationale Teiletypgenehmigung beim Kraftfahrt-Bundesamt beantragen.
Quelle: https://www.kba.de/DE/Service/…letypgenehmigung_TTG.html